Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungslehrgänge

1. Allgemeines

1.1
Grundlage für die Anbahnung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3
Der Vertragsabschluss sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragspartner; Lehrgangsvoraussetzungen

2.1
Vertragspartner AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH ist ausschließlich die in der Anmeldung als Vertragspartner bezeichnete Person.

2.2
Falls der Vertragspartner nicht selbst am Lehrgang teilzunehmen wünscht, kann er eine andere Person als „Teilnehmer“ bezeichnen. Der Vertragspartner hat bis zum Beginn des Lehrgangs jederzeit das Recht, schriftlich einen anderen Teilnehmer zu benennen.

2.3
Sofern der Lehrgang zur Erlangung einer Prüfer/Certifying Staff Lizenz dienen soll, trägt der Vertragspartner dafür Sorge, dass die für die Abschlussprüfung erforderlichen Anmeldeunterlagen vom Teilnehmer rechtzeitig beim LBA eingereicht werden. Weiterhin trägt der Vertragspartner die Verantwortung, dass die geforderten Voraussetzungen für den beantragten Kurs gegeben und vom LBA bestätigt sind.

3. Stornierung

3.1
Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag bis zu sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges ohne Kostenfolgen zu stornieren. Bis 2 Wochen vor Kursbeginn fallen 50% der Gesamtkosten an, danach 100% der Gesamtkosten. Maßgebend für die Frist ist der Eingang einer schriftlichen Stornierung bei AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH.

3.2
AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH hat das Recht, den Vertrag vor Beginn des Lehrgangs ohne Kostenfolgen zu stornieren.

3.3.
Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von den vorstehenden Stornierungsrechten unberührt.

4. Preise und Zahlungen

4.1
Der Preis für den Lehrgang ergibt sich aus den Preislisten bzw. durch entsprechende Angebote durch AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH.

4.2
Die Zahlung ist vor Beginn des Lehrgangs nach Erhalt der Rechnung fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH. Davon ausgenommen sind persönlich vereinbarte Zahlungskonditionen. Bei ausstehender Zahlung wird das Zertifikat bis zum Zahlungseingang zurückgehalten.

4.3
Verzugszinsen werden mit 3 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH einen wesentlich niedrigeren Verzugsschaden erlitten hat. Das Recht der AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

4.4
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine rechtskräftig festgestellte oder von AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH nicht bestrittene Gegenforderung vor.

5. Haftung

5.1
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, sofern AVIATION TECHNICAL TRAINING GMBH den Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten.

5.2
Die Beschränkung der Haftung gemäß Ziffer 5.1 gilt in gleichem Umfang für AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH, Arbeitnehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2
Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH 66131 Saarbrücken vereinbart. AVIATION TECHNICAL TRAINING GmbH ist jedoch berechtigt, an jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.